Die Offene Kinder – und Jugendarbeit ist ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit mit einem sozialräumlichen Bezug und einem sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrag. Offene Kinder- und Jugendarbeit verzichtet auf eine Mitgliedschaft in jeglicher Form, und ist wertfrei, hier darf jeder ohne Vorbedingungen am Alltag im Jugendhaus teilnehmen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und basiert hauptsächlich auf §11 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie auf dem Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg. Dieses verweist explizit darauf, dass die außerschulische Jugendbildung durch die Beteiligung und Förderung junger Menschen zum Abbau von Benachteiligungen und zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit beiträgt und den sozialen und kulturellen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung trägt.
Eine ausführliche und lesenswerte Darstellung der Grundsätze und Leistungen Offener Arbeit findet sich in der von der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF) herausgegebenen Broschüre „Meine 2. Heimat das Juze“, der die oben stehenden Absätze entnommen sind. Die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen folgt der Broschüre „Gemeinsam stärker!“, die von einer Arbeitsgruppe des Sozialarbeiterkreises Ludwigsburg erarbeitet wurde.